Die Frage, wer die ÖV-Zusatzkosten wegen Tempo 30 übernehmen muss, ist gemäss Bundesgericht unpolitisch. Es schickt die Städte deshalb zu einem anderen Gericht. Zürich rümpft die Nase.
gleich zwei kantonale Volksinitiativen von bürgerlicher Seite unterwegs – sie sind im Kantonsrat hängig.Die Städte Zürich und Winterthur führen auf immer mehr Strassen Tempo 30 ein. Auch auf Strassen, auf denen Trams und Busse verkehren.
Da auf der Strecke zwischen Zürich-Wipkingen und dem Höngger Dorfkern sowie auf dem Bustrassee des 10ers in Winterthur Tempo 30 eingeführt wurde oder geplant war, drohte ab 2022 ein Angebotsabbau, wenn nicht zusätzliche Kurse eingerichtet werden.Als Reaktion plante Zürich mehr Tramkompositionen ein mit der Absicht, den Takt beizubehalten. Um die Mehrkosten aufzufangen,
Der Regierungsrat lehnte die Rekurse nach gut eineinhalb Jahren ab, worauf die Städte ans Bundesgericht gelangten. Und dieses hat nun – erneut anderthalb Jahre später – entschieden, dass es nicht zuständig ist, und trat auf die beiden Beschwerden gar nicht ein.Wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht, schickt das Bundesgericht die Fälle weiter ans Zürcher Verwaltungsgericht. Oder anders gesagt: Wertvolle Zeit geht verloren.
Die Stadt Winterthur vertagte die Einführung von Tempo 30, weshalb die geplante Verschlechterung des Angebots gar nicht umgesetzt wurde., bis die Frage juristisch entschieden ist. Das Tram 13 und die Buslinien 38 und 46 verkehren normal.
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