Mietvorlagen: Wer profitiert von den Änderungen im Mietrecht?

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Die Ja-Kampagne für die beiden Mietvorlagen verwirrt – so sehr, dass man fast vergisst, worum es den Befürworter:innen eigentlich geht.

Es ist ein stattliches Haus mit Stichbogenfenstern und Erkern, in dem der «Bund für mehr Wohnraum» an der Seefeldstrasse 60 mitten im Zürcher Seefeldquartier residiert. Der Bund ist ein Kampagnenvehikel der grössten Immobilien- und Hauseigentümer:innenverbände des Landes. Der Plan: die beiden Mietvorlagen über die Ziellinie zu bringen, die Ende November zur Abstimmung stehen und Vermieter:innen neue Kündigungsgründe verschaffen sollen .

Laut Zahlen des Bundesamts für Statistik werden rund 42 Prozent der Mietwohnungen von institutionellen Eigentümern sowie Bau- und Immobilienfirmen vermietet, 46 Prozent von Privatpersonen. Der Rest fällt auf Wohnbaugenossenschaften und die öffentliche Hand. Die institutionellen Eigentümer sind, im Gegensatz zu Privatpersonen, strukturell darauf ausgerichtet, renditeorientiert zu vermieten – etwa weil sie ihren Aktionär:innen verpflichtet sind.

Das heisst umgekehrt: Vom Vermieten profitiert am meisten, wer Wohnungen neu ausschreibt. Das bedingt, neu zu bauen, zu sanieren, oftmals: zu kündigen. Ein schwacher Kündigungsschutz ist für Vermieter:innen deshalb der Schlüssel zum Goldtresor. Genauso wie für die Immobilienbranche. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung will diese Ausnahme erweitern. Neu müsste der Eigenbedarf in den besagten Fällen nur noch «bedeutend und aktuell» sein. Was darunter zu verstehen ist, sei schwierig zu sagen, meint Juristin und Mietrechtsexpertin Sarah Brutschin: «Aber die Intention ist klar: Mit dem neuen Begriffspaar möchte man die Anforderungen an den Eigenbedarf reduzieren.

Denn neu wären Mieter:innen, sofern nicht explizit anders vereinbart, verpflichtet, schriftlich bei der Vermieterin anzufragen, wenn sie untervermieten wollen. Dabei müssten sie nicht nur wie bisher die Vertragsbedingungen offenlegen, sondern auch die Namen der Untermieter:innen nennen.

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