Änderungen im Mietrecht sollen Missbräuche bei der Untervermietung verhindern und eine einfachere Nutzung von Liegenschaften bei Eigenbedarf ermöglichen. Der Bundesrat unterstützt zwei Vorlagen zum Mietrecht, über die am 24. November abgestimmt wird.
Änderungen im Mietrecht sollen Missbräuche bei der Untervermietung verhindern und eine einfachere Nutzung von Liegenschaften bei Eigenbedarf ermöglichen. Der Bundesrat unterstützt zwei Vorlagen zum Mietrecht, über die am 24. November abgestimmt wird.
Bundesrat Guy Parmelin stellte die Argumente des Bundesrates am Dienstag in Bern den Medien vor. Die eine Vorlage bringt strengere Regeln für die Untervermietung von Wohn- und Geschäftsräumen. Diese sollen in Zeiten von Wohnungsknappheit Missbräuche bei der Untermiete verhindern, etwa Vermietungen auf Internetplattformen.
Die zweite Vorlage betrifft Kündigungen bei Eigenbedarf. Die Eigentümer sollen vermietete Räume, die sie selber benötigen, leichter kündigen können. Heute kann in gewissen Fällen «dringender» Eigenbedarf geltend gemacht werden. Neu würde ein «bedeutender und aktueller» Eigenbedarf reichen. Ausgearbeitet hat die beiden Vorlagen das Parlament; der Bundesrat hielt die verlangten Änderungen zunächst für nicht nötig. Nach den Ratsbeschlüssen hat er sie nun aber zu vertreten.
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