Der Kanton Bern sieht keinen Handlungsbedarf: Die öffentliche Hand beteiligt sich nicht an den Rückbaukosten von ausrangierten Skiliften und Bahnen.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieDer Kanton Bern sieht keinen Handlungsbedarf: Die öffentliche Hand beteiligt sich nicht an den Rückbaukosten von ausrangierten Skiliften und Bahnen.Unter anderem der Klimawandel mit schneeärmeren Wintern hat auch im Kanton Bern verschiedene Skilifte und Sesselbahnen zum Aufgeben gezwungen.
In seiner Interpellation wollte Hiltpold vom Regierungsrat wissen, wer den Rückbau solcher Anlagen finanziere und ob sich daran auch die öffentliche Hand beteilige. Weiter stellte Hiltpold die Frage in den Raum, ob das Handlungsinstrumentarium von Gemeinde und Kanton ausreiche, um einen planmässigen, zeit- und umweltgerechten Rückbau der stillgelegten Anlagen zu gewährleisten.
Die öffentliche Hand beteilige sich in der Regel nicht an Rückbaukosten, schreibt der Regierungsrat in seiner am Dienstag veröffentlichten Antwort au die Interpellation weiter. Geregelt sei die Pflicht zur Beseitigung solcher Anlagen im Seilbahngesetz und in der Seilbahnverordnung des Bundes.Der Rückbau von Seilbahnen, Skiliften und vergleichbaren touristischen Anlagen ist baubewilligungspflichtig.
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