Seit Ende August werden in verschiedenen Kantonen der Nordwest- und Nordostschweiz Fälle der Blauzungenkrankheit festgestellt. Nun wurde auch ein erster Fall bei einem Schaf im Kanton St.Gallen bestätigt.
Seit Ende August werden in verschiedenen Kantonen der Nordwest- und Nordostschweiz Fälle der Blauzungenkrankheit festgestellt. Nun wurde auch ein erster Fall bei einem Schaf im Kanton St.Gallen bestätigt.Erstmals wurde die Blauzungenkrankheit im Kanton St.Gallen festgestellt. Wie der Kanton in einer Mitteilung vom Freitagnachmittag schreibt, habe sich ein Schaf mit der Tierseuche infiziert.
Um eine weitere Ausbreitung einzudämmen, wird in einer betroffenen Tierhaltung der Tierverkehr untersagt und soweit als möglich Massnahmen zur Verminderung des Mückenbefalls umgesetzt. Die Notschlachtung von Tieren ist nur bei schweren Krankheitsverläufen nötig. Bislang kam es beim Fall im Kanton St.Gallen nicht zu einem schweren Verlauf.
Bei der Blauzungenkrankheit gibt es verschiedene Unterformen, sogenannte Serotypen. Die häufigsten sind BTV-4 und BTV-8. In den vergangenen Monaten ist in Europa vermehrt der Serotyp BTV-3 aufgetreten. Gemäss Mitteilung handelt es sich bei dem im Kanton St.Gallen aufgetretenen Virus, «gleich wie bei den schweizweit nachgewiesenen Fällen ebenfalls um den Serotyp BTV-3». Dieser könne vor allem bei Schafen schwere Verläufe verursachen.
Der Tod eines Paars in Altenrhein hat die Hinterbliebenen nicht nur emotional, sondern auch finanziell an ihre Grenzen gebracht. Während die Familie mitten in der Trauerbewältigung steckt, kommen jetzt auch noch die Kosten für die Tatortreinigung auf sie zu. Ein Experte erklärt, was das bedeutet.
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