Energiekrise: Bundesregierung setzt Notfallplan Gas in Gang NotfallplanGas Erdgas
Die Bundesregierung hat die erste Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, die sogenannte Frühwarnstufe. Nun tritt beim Bundeswirtschaftsministerium ein Krisenstab aus Behörden und den Energieversorgern zusammen. Das Team analysiert und bewertet die Versorgungslage, ob weitere Vorkehrungen nötig sind, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Gasversorger und Betreiber der Gasleitungen werden verpflichtet, regelmäßig die Lage einzuschätzen.
Der Staat selbst greift noch nicht ein. Vielmehr sollen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber am Markt dafür sorgen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. "Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie", erklärt Habeck..
Wenn sich dennoch die Versorgungslage dauerhaft verschlechtert, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. Wenn also "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage", vorliegt, greift der Staat in den Markt ein. Abgestimmt mit den Netzbetreibern bestimmt dann die Bundesnetzagentur die Gasverteilung.
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