Beobachtung durch Verfassungsschutz: Die AFD verliert vor Gericht.

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Der Verdachtsfall Die AfD hat vor Gericht eine schwere Schlappe erlitten – der Verfassungsschutz darf sie wohl künftig beobachten.

Was ist von einer politischen Partei zu halten, in deren Grundsatzprogramm es heißt:"Wir lehnen Multi-Kulti ab.

Die rechte Ethno-Ideologie, diese Unterscheidung von Flüchtlingen in nützlich oder unnütz, in"unser Kulturkreis" oder"fremd" und unerwünscht: Wenn dies auch dernun im Falle der AfD klar benennen und anprangern kann, dann ist das hilfreich. Aber es ist noch nicht hinreichend.

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