Verfassungsschutz darf die ganze AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen. Die rechte Partei scheitert mit ihrer Klage gegen diese Einstufung durch den Inlandsgeheimdienst.
darf die AfD einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen. Eine entsprechende Klage der AfD werde abgewiesen, erklärte das Gericht am Dienstag. Damit darf der Bundesverfassungsschutz die Partei dementsprechend mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Die AfD hatte gegen diese Entscheidung des Verfassungsschutzes im vergangenen Jahr geklagt.
Anfang 2021 war bekannt geworden, dass der Bundesverfassungsschutz die seit 2017 im Bundestag vertretene AfD insgesamt wegen rechtsextremer Bestrebungen als sogenannten Verdachtsfall einstufen wollte. Der Verfassungsschutz hatte zuvor umfangreiches Aktenmaterial über die Partei und einige ihrer führenden Mitglieder zusammengetragen. Nach dieser Einstufung wäre der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln bei der Beobachtung der AfD zulässig.
Die Partei widersprach der Einschätzung des Verfassungsschutzes entschieden und legte ihrerseits umfangreiche Schriftsätze vor. Die Partei sei nicht extremistisch, erklärte ihr Vorsitzender Tino Chrupalla. Die AfD verwies unter anderem darauf, dass der als rechtsextrem eingestufte sogenannte"Flügel", den der Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke gegründet hatte, inzwischen aufgelöst sei.
Der Verfassungsschutz argumentierte auch mit Äußerungen des früheren AfD-Parteichefs Jörg Meuthen. Meuthens Parteiaustritt zeige, dass sich der sogenannte Flügel innerhalb der Partei mehr und mehr durchsetze. Der langjährige Vorsitzende hatte seinen Austritt vor wenigen Wochen damit begründet, dass die AfD immer weiter nach rechts gerückt sei.