Klage abgewiesen: Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Alternative für Deutschland einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als sogenannten Verdachtsfall einstufen. Es gebe „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei“, teilte das Gericht am Dienstag nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung in der Domstadt mit.
Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren insgesamt vier Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfV. Wegen seiner Größe fand das Verfahren statt im Gerichtsgebäude in der Kölner Messe statt. Für die AfD nahm unter anderem Bundessprecher Tino Chrupalla teil.
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