Der Ausbruch der Blauzungenkrankheit führt zu Massnahmen im Kanton Aargau.
zusätzliche Massnahmen ergriffen. Für alle betroffenen Tierhaltungen verfügte der Veterinärdienst ab Dienstag eine Sperre.
Die Blauzungenkrankheit mit dem sogenannten Serotyp-3 verbreite sich aktuell rasch, heisst es in der im Amtsblatt veröffentlichten Verfügung. Aktuell sind 103 Tierhaltungen betroffen, wie der Veterinärdienst am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Rund 30 davon betreffen Betriebe mit Kühen und Rindern, der Rest Schafhaltungen.Die Fälle seien über den ganzen Kanton verteilt, am stärksten betroffen sei das Fricktal.
Erkrankte Tiere dürfen den Hof nur für die Schlachtung verlassen. Um gesunde Tieren auf einen anderen Hof zu bringen, ist die Bewilligung des Kantonsveterinärs nötig. Die Blauzungenkrankheit wird durch Viren verursacht, die über den Stich von Gnitzen auf das Tier übertragen werden.Es findet keine Ansteckung von Nutztier zu Nutztier statt. Wenn infizierte Tiere gestochen werden, können die Mücken jedoch weitere Tiere anstecken.
Die übertragenden Gnitzen treten im Aargau vorwiegend von Juni bis Ende November auf, wie der Veterinärdienst schreibt. Erstmals seit 2020 sind seit Ende August wieder Fälle der Blauzungenkrankheit in der Schweiz aufgetreten. Insgesamt sind neben dem Aargau 18 weitere Deutsch- und Westschweizer Kantone betroffen, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen mitteilt. Laut einer Liste vom 30. September ist der Kanton Jura mit rund 150 Tierhaltungen am stärksten betroffen.
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