Eine Kandidatin für ein Veterinärmedizin-Studium fühlt sich ungerecht behandelt, weil sie beim Numerus clausus trotz ihrer Lesestörung nicht zusätzlich Zeit bekam. Das Bundesgericht gibt ihr recht.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Kandidatin mit einer Lesestörung gutgeheissen, der von der Universität Bern keine zusätzliche Zeit zum Absolvieren des Numerus-clausus-Tests für das Studium der Veterinärmedizin gewährt worden war. Der Fall wird nun ans Berner Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Dieses soll ein Gutachten zur Frage erstellen lassen, ob ein Nachteilsausgleich in Form von zusätzlicher Zeit mit dem Numerus-clausus-Test vereinbar ist.
Für dieses Studium besteht an der Universität Bern eine Zulassungsbeschränkung, der sogenannte Numerus clausus . Ruhiger Platz statt zusätzlicher Zeit Die Frau bat um zusätzliche Zeit zur Absolvierung des Tests, um ihre ärztlich attestierte Lesestörung zu kompensieren. Die Universität verweigerte den Zeitzuschlag, gewährte ihr aber einen ruhigen Platz. Beim Test verfehlte die Kandidatin die erforderliche Punktzahl.
South Africa Latest News, South Africa Headlines
Similar News:You can also read news stories similar to this one that we have collected from other news sources.
Leseschwäche: Gericht entscheidet über Zeitzuschlag für StudentinDas Bundesgericht berät am Dienstag in einer öffentlichen Beratung, ob einer angehenden Studentin…
Read more »
Swisscom zieht Weko-Verdikt vermutlich bis vor BundesgerichtDie Swisscom ist bereit, den Streit um das Glasfasernetz bis zum Bundesgericht zu tragen.
Read more »
Schluss mit Ballon-Partys: Bundesgericht bestätigt Lachgas-VerbotEine Basler Bar wehrte sich bis vor das Bundesgericht gegen das Verkaufsverbot von Lachgas-Ballons zur Inhalation. Und scheiterte.
Read more »
Bundesgericht tritt auf Basler Beschwerde gegen Lachgas-Verbot nicht einDer Verkauf von Lachgas-Ballonen ist und bleibt in der Schweiz illegal. Eine bekannte Basler Bar hatte beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid des kantonalen Appellationsgericht erhoben. Doch «Lausanne» ist darauf nun gar nicht eingetreten.
Read more »
Marina-Projekt: Landschaftsschützer drohen Sawiris mit BundesgerichtDas Urner Marina-Projekt des ägyptischen Investors Samih Sawiris wird massiv kritisiert. Landschaftsschützer drohen sogar mit dem Bundesgericht.
Read more »
Bundesgericht entscheidet: Basler Abgabeverbot von Lachgas ist rechtskräftigDas Kantonale Laboratorium, welches das Verbot ursprünglich verfügte, geht davon aus, dass dieser Entscheid schweizweit eine Signalwirkung haben dürfte.
Read more »