Der Verkauf von Lachgas-Ballonen ist und bleibt in der Schweiz illegal. Eine bekannte Basler Bar hatte beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid des kantonalen Appellationsgericht erhoben. Doch «Lausanne» ist darauf nun gar nicht eingetreten.
Der Verkauf von Lachgas-Ballonen ist und bleibt in der Schweiz illegal. Eine bekannte Basler Bar hatte beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid des kantonalen Appellationsgericht erhoben. Doch «Lausanne» ist darauf nun gar nicht eingetreten.Spätestens seit dem tödlichen Autounfall im Baselbiet im November 2021, bei dem Lachgas im Spiel gewesen sein soll, wird kontrovers über die Partydroge diskutiert.
Das Basler GD argumentierte, dass Lachgas unter das Chemikalienrecht falle und die Abgabe zu Inhalationszwecken gegen das Chemikaliengesetz verstosse. Alternativ begründete das GD das Verbot mit dem Lebensmittelgesetz, wonach Lachgas kein sicheres Lebensmittel darstelle und als solches auch nicht in Verkehr gebracht werden dürfe.
Das Urteil des Bundesgerichts betrifft nicht «nur» den Kanton Basel-Stadt, sondern ist schweizweit anwendbar. Dies, weil die in der Beschwerde und im Urteil diskutierten Gesetze allesamt Bundesgesetz sind. Mediziner wiesen bereits auf mögliche schwere Nebenwirkungen des Lachgaskonsums hin.
Aktuell fährt wegen Gleisarbeiten zwischen Bankverein und Schifflände kein Tram. Wegen der tiefen Frequenzen laufen die Geschäfte schlecht. Die Passanten nehmen es gelassen. Ein Augenschein in der für einmal beschaulichen Grossbasler Innenstadt.Copyright © bz Basel. Alle Rechte vorbehalten.
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