Beim Angeklagten handle es sich 'eigentlich um einen Durchschnittsbürger', sagte die Staatsanwältin am Dienstag. Sie gehe davon aus, dass niemand in seinem Umfeld von seinen Taten gewusst oder ihm so etwas zugetraut habe.
Vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen SO hat die Staatsanwältin für den angeklagten Exhibitionisten eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten mit einer Probezeit von fünf Jahren verlangt. Dem 55-jährigen Aargauer Alt-Grossrat sollen Tätigkeiten mit Jugendlichen verboten werden.Beim Angeklagten handle es sich «eigentlich um einen Durchschnittsbürger», sagte die Staatsanwältin am Dienstag.
Als man ihn im Sommer 2022 auf frischer Tat ertappt habe, habe sich der Beschuldigte zuerst sehr kooperativ verhalten und auch den Ersatzmassnahmen, einer psychiatrischen Behandlung und einer Meldepflicht, zugestimmt. Exhibitionismus sei eine psychische Störung, die man behandeln könne, erläuterte die Staatsanwältin.Der Beschuldigte habe gesagt, er schäme sich sehr für seine Taten. Er habe jedoch bestritten, handgreiflich geworden zu sein.
«Die Frauen und Mädchen haben glaubhaft von ihren Erinnerungen erzählt», sagte die Staatsanwältin, «wenn sie etwas erfinden würden, wäre es kaum so detailreich und lebhaft.» Viele Aussagen von verschiedenen Opfern, die sich mehrheitlich nicht gekannt hätten, seien übereinstimmend.Schwer wögen die Taten, weil auch Mädchen von 13 bis 15 Jahren betroffen gewesen seien.
Zudem verlangt die Staatsanwältin für den Mann ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Jugendlichen. Die schon laufenden Ersatzmassnahmen sollen beibehalten werden. Bereits seit einiger Zeit ist der 55-Jährige in psychiatrischer Behandlung und nimmt Antidepressiva zu sich, wie es hiess.
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