Sexualstrafrecht: Andrea Caroni über «Nein heisst Nein»

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Ab dem 1. Juli 2024 gilt ein neues Sexualstrafrecht: Andrea Caroni erklärt die Einführung des Prinzips «Nein heisst Nein» und welche Konsequenzen dies hat.

Andrea Caroni ist Anwalt, Ständerat aus Appenzell Ausserrhoden und Vizepräsident der Kommission für Rechtsfragen im Ständerat. Am 1.7. treten Änderungen im Strafrecht in Kraft. Im 20-Minuten-Interview erläutert Caroni die Änderungen. Herr Caroni, was verändert sich zum 1. Juli 2024 im Sexualstrafrecht? Der Grundsatz «Nein heisst Nein» wird mit Nachdruck eingeführt.

Würde sich die Beweislast beim «Ja heisst Ja»-Modell umkehren? Die Befürworter und Befürworterinnen streiten es zwar ab, aber wenn man «Ja heisst Ja» ernst nimmt, kehrt man die Beweislast um: Ist der Sex bewiesen, aber das «Ja» nicht, ist man als Teilnehmer mit einem Fuss im Gefängnis. Wenn man doch dem Staat die Beweislast für das «Nein» auferlegt, ist man wieder beim «Nein ist Nein»-Modell.

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