Ab dem 1. Juli gilt in der Schweiz das neue Sexualstrafrecht. Im Zentrum der Gesetzesänderung steht die Ausdehnung der geltenden Tatbestände der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung. Doch was heisst das genau? Wir haben die Übersicht.
Im Juni 2023 hat das Parlament die Revision des Sexualstrafrechts verabschiedet. Das neue Gesetz tritt per 1. Juli in Kraft. Doch was genau ändert sich mit der Gesetzesrevision und was bedeutet die neue «Nein-heisst-Nein»-Regel? Wir haben für dich die wichtigsten Fragen beantwortet.Im bisherigen Sexualstrafrecht lag eine Vergewaltigung oder eine sexuelle Nötigung erst dann vor, wenn das Opfer zu sexuellen Handlungen genötigt wurde.
Erstarrt das Opfer vor Furcht und kann es sich deshalb nicht ablehnend äussern oder zur Wehr setzen, wird der Täter in Zukunft ebenfalls wegen Vergewaltigung oder sexuellem Übergriff und sexueller Nötigung bestraft, wenn er diesen Schockzustand erkannt hat.Der Tatbestand der Vergewaltigung wird im neuen Gesetz strenger. Künftig zählt nicht nur der Beischlaf, sondern auch beischlafsähnliche Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind.
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