Russland muss sich vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag wegen der Verletzung der Völkermord-Konvention verantworten. Das Land verweigert aber die Teilnahme an der Anhörung.
Zum ersten Mal seit der Invasion in die Ukraine muss sich Russland vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag wegen der Verletzung der Völkermord-Konvention von 1948 verantworten. Der Internationale Gerichtshof verhandelt von diesem Montag an die Dringlichkeitsklage der Ukraine. Diese fordert Sofortmaßnahmen, um die Kämpfe im Land zu stoppen. Im Friedenspalast in Den Haag werden zunächst die Rechtsvertreter der Ukraine ihren Fall darlegen.
Die Ukraine beschuldigt Russland auch, „Taten von Genozid in der Ukraine zu planen“ und „absichtlich Menschen der ukrainischen Nationalität zu töten oder schwer zu verletzen.“ Die UN-Richter sollen dagegen Sofortmaßnahmen anordnen. Wann ein Urteil erfolgt, steht noch nicht fest. Mehr zum Krieg in der Ukraine bei Tagesspiegel Plus: Allerdings ist es schwierig, genügend harte Beweise für die Verantwortung zu finden. Selbst wenn ein internationaler Haftbefehl ausgestellt würde, wäre es mehr als zweifelhaft, ob Russland dem nachkommen und Verdächtige ausliefern würde. Ein Haftbefehl würde aber die Bewegungsfreiheit erheblich einschränken. Denn Verdächtige liefen Gefahr, festgenommen und an Den Haag überstellt zu werden.
Ehemalige FDP-Justizministerin für Klage gegen PutinDie ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, strengt wegen des Kriegs in der Ukraine Klagen gegen Putin an. „Es geht um die Durchsetzung des Völkerstrafrechts“, sagte die FDP-Politikerin am Montag im „Morgenmagazin“ des ZDF.
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