Rente: Wirtschaftsweise fordert die Abschaffung der Witwenrente

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Wirtschaftsweise fordert Abschaffung der Witwenrente

ihre Position so: „Die jetzige Regelung reduziert die Anreize, eine eigene Beschäftigung aufzunehmen.“war Thema auf einer Podiumsdiskussion, ausgerichtet vom Institut zur Zukunft der Arbeit. Schnitzer weist dabei auf eine Variante der Witwenrente hin, die seit 2002 anwendbar wäre: dem Rentensplitting.

Die „Wirtschaftsweise“ Monika Schnitzer fordert eine Änderung der Witwenrente. © Michael Kappeler/dpa Beim sogenannten Rentensplitting werden die während einer Ehe oder Lebensgemeinschaft erworbenen Rentenansprüche gleichmäßig aufgeteilt. Stirbt ein Partner, erhält der oder die Hinterbliebene 50 Prozent der gemeinsamen Ansprüche, plus die eigenen aus der Zeit vor der Ehe. Hat ein Partner keine Beitragszahlungen geleistet, gibt es auch keine zusätzlichen Rentenzahlungen.

Dem gegenüber steht die Witwenrente. Diese gibt es in zwei Varianten: groß und klein. Bei der großen Witwenrente erhält man 55 Prozent der Rente des Partners, die dieser normalerweise erhalten hätte. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent. Diese Ansprüche gelten für die während des gesamten Lebens des Partners eingezahlten Beiträge – auch wenn selbst keine Zahlungen geleistet wurden.

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