Die zuständige Behörde legt einen Paragrafen auf eine Weise aus, die den öffentlich-rechtlichen Sendern einen Wettbewerbsvorteil bringt. Ein Problem sieht sie darin nicht.
Die zuständige Behörde legt einen Paragrafen auf eine Weise aus, die den öffentlich-rechtlichen Sendern einen Wettbewerbsvorteil bringt. Ein Problem sieht sie darin nicht.Möglicher Gewinn für die Teilnehmenden, garantierte Einnahmen für SRF: Moderatorin Angélique Beldner preist in der Sendung «1 gegen 100» vom 20. April das Gewinnspiel an.Im Rechtsbereich gilt in der Schweiz das Gebot der Gleichbehandlung.
Relative Gewinnerin ist hingegen die öffentlich-rechtliche SRG, die unter anderem die Radio- und Fernsehsender von SRF betreibt. Auch sie wird zwar durch das Gesetz eingeschränkt, doch führt sie in ihren Sendungen weiterhin regelmässig Gewinnspiele durch. Sie kann so weiterhin ein Bedürfnis des Publikums befriedigen und Geld einnehmen.
Bevor sie die Preisausschreiben einstellten, bezahlten die privaten Verlage über die Erlöse aus den kostenpflichtigen Teilnahmemöglichkeiten nicht nur die Produktion der Gewinnspiele, sondern auch die Organisation der Preise. Zudem nahmen sie pro Jahr mehrere Zehntausend Franken ein, die die Redaktionen finanzierten.
Eine Sprecherin schreibt: «Wir haben nach dem Austausch mit der Aufsichtsbehörde die meisten Formate mit Wettbewerb auf 13 Wochen eingeschränkt, die Quiz- und Spiel-Formate ‹1 gegen 100› und ‹Samschtig-Jass› auf sechs Monate.»
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