Die Regierungen der Kantone St.Gallen, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden sprechen sich in einer Stellungnahme gegen die Einführung von kantonalen Mindestlöhnen aus. Sie antworten somit mit der Stellungnahme auf die Petition «Ein Mindestlohn für die Ostschweiz», die einen Stundenlohn von mindestens 23 Franken fordert.
Symbolbild: Georgios Kefalas / KEYSTONE
Die Regierungen der Kantone Thurgau, St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden sind gegen kantonale Mindestlöhne, wie sie in einer Medienmitteilung gemeinsam schreiben. Sie argumentieren, dass die sozialpartnerschaftliche Tradition der Schweiz gefährdet wäre, und antworten somit auf die Petition «Ein Mindestlohn für die Ostschweiz». Diese fordert einen Stundenlohn von mindestens 23 Franken.
In der Schweiz hätten sich starke Sozialpartnerschaften bewährt, heisst es weiter. Wo es sinnvoll sei, gebe es heute bereits Mindestlöhne durch allgemein verbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge sowie Normalarbeitsverträge. Zudem gelten in diversen Branchen Gesamtarbeitsverträge mit nicht bindenden Lohnempfehlungen. Die drei Kantonsregierungen erachten einen kantonalen Mindestlohn zudem als ungeeignet, um Armut wirksam zu bekämpfen.
Die drei Kantonsregierungen verweisen auch auf den aktuellen Arbeits- und Fachkräftemangel. Ohne eine Einführung von Mindestlöhnen dürfte sich die Situation positiv auf die Lohnentwicklung auswirken. Dies gerade in Branchen, in denen dringend nach neuen Arbeitskräften gesucht werde, wie etwa in der Gastronomie oder im Baugewerbe.Politische Anläufe, Mindestläufe einzuführen, seien in der Vergangenheit chancenlos gewesen.
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