Das Schaffhauser Obergericht hat eine Beschwerde gegen die Wahl von Ständerat Simon Stocker abgelehnt. In der Beschwerde ging es um die Frage, wo der wahre Wohnsitz Stockers liegt.
Dem 42-jährigen SP-Politiker Simon Stocker gelang im Oktober ein Exploit: Völlig überraschend wurde er in den Ständerat gewählt und verdrängte damit den bisherigen Thomas Minder nach zwölf Jahren aus der kleinen Kammer. Bisher stand nicht fest, ob Stocker zu Recht ins Amt gewählt wurde. Ein Beschwerdeführer klagte, dass Stockers Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt seiner Wahl nicht in Schaffhausen, sondern in Zürich gelegen haben soll.
Allfälliger Weiterzug ans Bundesgericht Am Mittwoch wurde der Entscheid veröffentlicht: Demnach sieht es das Gericht als erwiesen an, dass Stocker seinen politischen Wohnsitz bei der Wahl in den Ständerat in Schaffhausen hatte. Der Anwalt des Beschwerdeführers kritisiert in einer Mitteilung, dass das Obergericht eine «fragwürdige Unterscheidung» zwischen zivilrechtlichem und politischem Wohnsitz mache.
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