Bis die Cannabislegalisierung am 1. April in Kraft tritt, müssen die Staatsanwaltschaften Tausende Altfälle überprüfen. Denn nach dem neuen Recht hätten diese Fälle nicht zu Strafen führen dürfen. Für die Behörden eine große Belastung.
Dem Gesetz zufolge sollen Konsum und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis künftig erlaubt werden, aber ausschließlich für Erwachsene. Im Eigenanbau zu Hause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt. − Symbolbild: Matthias Balk, dpa
„Ich kämpfe dafür, dass das Gesetz tatsächlich beschlossen wird“, sagte Lauterbach am Mittwoch in Berlin. Landespolitiker aus mehreren Bundesländern kündigten aber bereits Ende Februar an, das geplante Inkrafttreten der Legalisierung von Cannabis zum 1. April verhindern und nach hinten verschieben zu wollen. Es handelt sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Dabei muss die Länderkammer nicht zustimmen. Sie kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen, was das Inkrafttreten verzögern würde.
Konkret soll die Kontrolle von Cannabis-Anbauvereinen nicht mehr jährlich erfolgen müssen, sondern nur noch in „regelmäßigen“ Abständen, heißt es in dem Papier. Dies eröffne den Ländern einen „ausreichend flexiblen und risikobasierten Handlungsspielraum“ bei den Kontrollen.Den Anbauvereinen soll es zudem untersagt werden, zusammen größere Anbauflächen zu bewirtschaften.
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