Die Ständeratskommission will, dass Schweizer Krankenkassen weiterhin Prämiengelder für Werbung verwenden dürfen.
Die Ständeratskommission will, dass Schweizer Krankenkassen Prämiengelder weiterhin für Werbung nutzen können. - Keystone
Schweizer Krankenkassen sollen auch künftig Prämiengelder für Werbung einsetzen können. Das will die zuständige Ständeratskommission. Wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten, findet die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats , Werbung sei auch in einem System des regulierten Wettbewerbs notwendig und biete einen Mehrwert.
Mit sieben zu vier Stimmen bei einer Enthaltung hat die Ständeratskommission den Entscheid der Schwesterkommission des Nationalrats abgelehnt, einer parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie stammt von altNach dem Entscheid der SGK-S geht der Vorstoss nun zurück an die zuständige Nationalratskommission. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats gab ihr im Februar hauchdünn Folge.
Die Mehrheit der SGK-N verwies im Februar darauf, dass die Grundversicherung obligatorisch sei und die Werbung weder der Prävention noch der Gesundheitsförderung diene. Und somit keinen Mehrwert bringe. Deshalb sollten die entsprechenden Ausgaben nicht mit Prämien finanziert werden. Die heutige Praxis sei angesichts der kontinuierlich steigenden Prämien «nicht mehr hinnehmbar». Heute darf auch Werbung für die obligatorische Krankenversicherung von den Versicherern als Verwaltungsaufwand verbucht werden und wird demzufolge über die Prämien der Versicherten finanziert. Im Jahr 2022 beliefen sich diese Werbekosten auf knapp 73 Millionen
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