Keine automatische Verkehrsüberwachung: Bundesgericht pfeift den Kanton Luzern zurück

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Der Kanton Luzern darf nicht automatisch Fahrzeuge und Insassen fotografieren und die Daten speichern. Auch beim Datenaustausch massregeln die Bundesrichter die Änderungen im Luzerner Polizeigesetz.

Der Kanton Luzern darf nicht automatisch Fahrzeuge und Insassen fotografieren und die Daten speichern. Auch beim Datenaustausch massregeln die Bundesrichter die Änderungen im Luzerner Polizeigesetz.Darf die Luzerner Polizei Kontrollschilder von Fahrzeugen, deren Insassen sowie die Fahrzeuge selbst automatisiert optisch erfassen? Diese Frage beschäftigte seit Februar 2023 das Bundesgericht.

, solange kein Entscheid des Bundesgerichts vorliegt. Dieses Urteil wurde nun gefällt: Das Bundesgericht hat die Beschwerden gegen zwei von fünf Bestimmungen im Luzerner Polizeigesetz gutgeheissen.Für die Bundesrichter ist klar, dass die Regelung zur automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung aufzuheben ist.

Gemäss dem neuen Polizeigesetz hätten die Polizeikorps auch polizeiliche Daten mit anderen Behörden austauschen dürfen. Auch hier wird der Kanton Luzern vom Bundesgericht gemassregelt. Es sehe Probleme darin, dass der Rechtsschutz gewährleistet bleibt, da die Regelung weder die Datenkategorien noch die Bearbeitungszwecke oder den Kreis der Zugriffsberechtigten begrenzt.

Bei anderen Punkten hat das Bundesgericht jedoch die Beschwerden abgewiesen. So sei der Betrieb von Analysesystemen im Bereich Serienkriminalität möglich, solange keine künstliche Intelligenz eingesetzt wird, Daten manuell erfasst, und menschliche Analystinnen und Analysten zum Einsatz kommen. Ebenfalls abgewiesen hat das Gericht eine Beschwerde in Bezug auf den gemeinsamen Betrieb für die geplante Einsatzleitzentrale der Zentralschweizer Kantone in Rothenburg.

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