Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die 2022 vom Luzerner Kantonsrat beschlossenen Änderungen des kantonalen Polizeigesetzes teilweise gutgeheissen und zwei Regelungen aufgehoben, die bereits im Kantonsrat umstritten waren.
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die 2022 vom Luzerner Kantonsrat beschlossenen Änderungen des kantonalen Polizeigesetzes teilweise gutgeheissen und zwei Regelungen aufgehoben, die bereits im Kantonsrat umstritten waren.
Der Regierungsrat begrüsst, dass in diesen Punkten nun Rechtssicherheit herrscht. Er prüft nun das weitere Vorgehen. Das Bundesgericht prüfte auf Grund der Beschwerde insgesamt fünf Punkte des Polizeigesetzes, das der Kantonsrat 2022 beschlossen hat. Das oberste Gericht der Schweiz befasste sich mit folgenden Punkten:Polizeilicher Informationssystem-Verbund des Bundes und der Kantone,Bei der automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung hat der Kanton einen Mustergesetzestext der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren übernommen.
Das Bundesgerichtsurteil bedeutet weiter, dass die Möglichkeit von Abfragen im Polizeilichen Informationssystem-Verbund nicht wie im Gesetz vorgesehen geschaffen werden darf. Das Bundesgericht erachtet die Gesetzesgrundlage als unzureichend. Die restlichen drei Punkte werden verfassungskonform und unter Massgabe der Hinweise des Bundesgerichtes angewendet. Der Luzerner Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass das Bundesgericht drei der insgesamt fünf neu geschaffenen Regelungen geschützt hat. Dazu Regierungsrätin Ylfete Fanaj, Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartementes: „Mit dem Bundesgerichtsurteil wird Rechtssicherheit geschaffen – dies begrüsst der Luzerner Regierungsrat.
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