Innenverwaltung hält Ziel einer autofreien Innenstadt für verfassungswidrig

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Verstoß gegen die allgemeine Handlungsfreiheit: Die Berliner Innenverwaltung hält das Volksbegehren BerlinAutofrei für unzulässig. Das Ziel einer autofreien Innenstadt wäre verfassungswidrig.

Die Senatsinnenverwaltung betrachtet das Volksbegehren"Berlin autofrei" als unzulässig. Das geht nach einem rbb-Bericht aus der Stellungnahme des Ressorts für die Position des Senats hervor.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.] Demnach sei das Ziel einer autofreien Innenstadt verfassungswidrig. Es verstoße sowohl gegen das Grundgesetz, als auch gegen die Landesverfassung.

Einer Sprecherin der Innenverwaltung zufolge wäre es unverhältnismäßig, den privaten Autoverkehr in der gesamten Innenstadt grundsätzlich zu verbieten und Fahrten nur noch in Ausnahmefällen zuzulassen, heißt es in dem Bericht. Das sei mit dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit unvereinbar. „Wir haben mündlich Bescheid erhalten, dass die Senatsinnenverwaltung unser Volksbegehren als unzulässig ansieht“, sagte die Sprecherin der Initiative"Berlin autofrei" Nina Noblé am Dienstag dem Tagesspiegel. Schriftlich liege die Stellungnahme des Senats bislang nicht vor, deshalb könne man sich derzeit auch nicht zur Begründung der Senatsinnenverwaltung äußern.

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