Grundrechte in Gefahr: Die sieben quälendsten Fragen zur KI-Verordnung

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Grundrechte in Gefahr: Die sieben quälendsten Fragen zur KI-Verordnung
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Wieso hagelt es jetzt so viel Kritik? Wie schlimm wird das mit der Gesichtserkennung? Und was lässt sich jetzt überhaupt noch machen? Wir liefern die wichtigsten Updates zur fast fertigen KI-Verordnung.

– Public Domain DALL-E-3 , Bearbeitung: netzpolitik.org beschlossene Sache. Sie soll das weltweit erste Gesetz werden, das sogenannte Künstliche Intelligenz umfassend reguliert. Doch auf den letzten Metern gibt es Streit. Erst jetzt kursiert nämlich der Text zur vorweihnachtlichen Einigung zwischen Kommission, Parlament und Rat. Und der ist deutlich weniger besinnlich als zunächst angenommen.

Die KI-Verordnung erlaubt biometrische Echtzeit-Identifikation auch dann, wenn nur die Annahme besteht, dass etwas Schlimmes passieren könnte. In der Verordnung steht hierzu: um eine „spezifische, erhebliche und unmittelbare“ Bedrohung für die physische Sicherheit einer Person zu verhindern , ). Auch die Suche nach Verdächtigen bestimmter Straftaten ist demnach ein legitimer Grund für biometrische Echtzeit-Überwachung.

Technologien zur Emotionserkennung versprechen eine Menge: Studierende vor dem Bildschirm überwachen, mutmaßlich aggressive Personen aus einer großen Menschenmenge fischen oder Menschen vor der Einreise beim angeblichen Lügen ertappen. Doch aus wissenschaftlicher Sicht hat Emotionserkennung einen, um es vorsichtig zu formulieren.

So lässt die EU am Ende gerade dort eine bemerkenswerte Lücke, wo Menschen ganz besonders auf gesetzlichen Schutz angewiesen wären. Insgesamt sei das Gesetz in Bezug auf die Migration „sehr enttäuschend“, sagt Ella Jakubowska von EDRi. „Die Tatsache, dass das Gesetz den Einsatz vieler strafbarer KI-Instrumente gegen Menschen auf der Flucht legitimiert, ist wirklich besorgniserregend.

Autokratische EU-Regierungen wie jene in Ungarn könnten dann nach Belieben selbst gefährlichste KI-Systeme einsetzen, etwa anlasslose biometrische Massenüberwachung oder Social Scoring für EU-Bürger:innen., angeboten von der israelischen NSO Group. Diese Technologie wurde laut Herstellerangaben ausschließlich für Zwecke der nationalen Sicherheit entwickelt.

Ungeachtet dieses Verbots ist jedoch damit zu rechnen, dass einzelne EU-Staaten diese Technologie mit Verweis auf die „nationale Sicherheit“ künftig dennoch einsetzen werden. Geduld ist auf jeden Fall gefragt: Selbst wenn die KI-Verordnung beschlossene Sache ist, vergehen dann noch zwei weitere Jahre, bis die neuen Regeln vollständig angewandt werden.Nachträgliche Änderungen bei der biometrischen Überwachung sorgen aktuell für Ärger bei EU-Abgeordneten, die bis zuletzt für eine Einschränkung gekämpft hatten. Wird das Gesetz in der nun vorliegenden Form verabschiedet, hätte dies dramatische Folgen.

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