Vor dem Start der Verhandlungen um die freiwillige Chatkontrolle schlägt der Europäische Datenschutzbeauftragte Alarm. Die geplanten Regeln würden Grundrechte missachten und dürften nicht einfach so durchgewunken werden, warnt der polnische Jurist.
. Die Praxis würde bereits bestehende Risiken für die Privatsphäre weiter festschreiben und dürfe keinesfalls zur Norm werden, warnt Wiewiórowski in einem. Daraus folgt für den Datenschützer: „Die vorgeschlagene Verordnung sollte nicht angenommen werden, solange die erforderlichen Schutzmaßnahmen nicht eingerichtet wurden.“
Eigentlich ist es Online-Diensten verboten, die privaten Inhalte ihrer Nutzer:innen zu durchleuchten. Damit sie das trotzdem freiwillig machen und in diesem Fall automatisiert nach Darstellungen von Kindesmissbrauch suchen können, setzt die EU schon seit Jahren auf eine. Doch die Regelung läuft im August aus. Bis dahin wollen sich EU-Kommission, EU-Länder und das Parlament auf die
In seiner Einschätzung bemängelt Wiewiórowski, dass trotz der „allgemeinen und wahllosen Überwachung der privaten Kommunikation“ keine wirksamen Schutzmaßnahmen vorgesehen sind. Insbesondere zeigt sich seine Behörde besorgt über die „relativ hohen Fehlerraten der aktuellen Erkennungstechnologien“, insbesondere wenn es um die Erkennung neuen Materials oder um die Kontaktanbahnung Erwachsener zu Minderjährigen gehe.
Eine „freiwillige Chatkontrolle“ klingt recht harmlos, weil man dabei aus der Perspektive der Diensteanbieter auf die Sache blickt.
Wenn man bedenkt, dass die Sammelung von Daten die Basis des Geschäftsmodells von Facebook, Google usw. ist, dann macht man also so den Bock zum Gärtner.„Freiwilligkeit“ ist bekanntlich ein dehnbarer Begriff. Die Mafia würde bestimmt auch sagen, dass die Schutzgeldzahlungen an sie alle „auf freiwilliger Basis“ erfolgen, denn schließlich könne ja jeder frei wählen, ob seine Unterschrift oder sein Gehirn auf den Vertrag kommt.
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