Wenn es nach der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) des Grossen Rats geht, erhält der Kanton Aargau einen Klima-Paragrafen. Auch wenn innerhalb der Kommission nicht alle damit einverstanden waren.
Die Klimaschutzinitiative ist im Juni an der Urne gescheitert, einen Klima-Paragrafen soll es in der kantonalen Verfassung nun aber geben.Die Grossratskommission stimmt in zweiter Beratung der parlamentarischen Initiative für einen neuen Klima-Paragrafen in der Verfassung des Kantons Aargau zu. Auf Änderungen gegenüber dem Entwurf zur ersten Beratung wird verzichtet.
Mit dem Paragrafen 42a sollen der Kanton und die Gemeinden verpflichtet werden, sich für die Begrenzung des Klimawandels einzusetzen und ihre Fähigkeit zur Anpassung an dessen nachteiligen Auswirkungen zu stärken. Dabei sollen die Ziele des Bundes und der für die Schweiz verpflichtenden internationalen Abkommen berücksichtigt werden.
Der Grosse Rat hatte die parlamentarische Initiative von Grossrätinnen und Grossräten der Grünen, der GLP, der EVP, der SP und der Mitte für einen Klima-Paragrafen in der Aargauer Verfassung im Juni 2021 vorläufig unterstützt. Die mit der weiteren Bearbeitung beauftrage Kommission UBV passte die von den Initiantinnen und Initianten vorgeschlagene Formulierung in erster Beratung an. Der Grosse Rat stimmte diesem Vorschlag am 25. April 2023 zu.
Im Rahmen der zweiten Beratung verzichtet die Kommission UBV auf weitere Anpassungen. Eine bedeutende Kommissionminderheit ist nach wie vor der Auffassung, dass ein Klima-Paragraf in der Kantonsverfassung überflüssig sei, da das Thema bereits auf Bundesebene geregelt ist. Die Befürworter setzten sich aber durch. Die Kommission UBV schlägt dem Grossen Rat somit eine unveränderte Version des Aargauer Klima-Paragrafen vor.
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