Grosser Rat nicht zufrieden mit BLS-Gesetzesvorschlag der Regierung

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Grosser Rat nicht zufrieden mit BLS-Gesetzesvorschlag der Regierung
Kanton BernGeschäftsprüfungskommission (GPK)Änderungen Am Gesetz
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Der Grosse Rat hat am Donnerstag in erster Lesung über das Gesetz beraten, das künftig die Beteiligung des Kantons an der BLS regeln wird.

Der Grosse Rat hat am Donnerstag in erster Lesung über das Gesetz beraten, das künftig die Beteiligung des Kantons an der BLS regeln wird.

Grosser Rat debattiert über künftige BLS-Beteiligung des Kantons. - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLERdebattiert, das künftig die Beteiligung des Kantons an der BLS regeln soll. Die von der Geschäftsprüfungskommission vorgeschlagenen Änderungen kamen imGesetzSandra Hess betonte, dass das neue Gesetz klare Rollen definieren und Transparenz schaffen müsse. - Keystone

Die GPK hatte unter anderem vorgeschlagen, den Kanton zu verpflichten, seine aktienrechtlichen Möglichkeiten als Mehrheitseigner auszuschöpfen und seine Ziele zu schärfen. Ausserdem sollte imverankert werden, dass die BLS nur dann in weiteren Aufgabenbereichen tätig sein soll, wenn diese im Zusammenhang mit ihrer Kernaufgabe stehen.

Für die Beteiligungen des Kantons an der BLS AG und an der BLS Netz AG liegt bisher noch kein solches vor. Der Regierungsrat hatte das BLS-Der Kanton Bern ist an der BLS AG mit knapp 56 Prozent beteiligt. Ein weiterer Grossaktionär ist der Bund mit einem Anteil von knapp 22 Prozent. Weiter sind andere Kantone und Gemeinden an der BLS beteiligt, ebenso Private. Die Aktien der BLS AG werden ausserbörslich gehandelt.

An der BLS Netz AG hält der Kanton einen Anteil von 16,5 Prozent. Die restlichen Aktien gehören dem Mehrheitseigner Bund, der BLS und

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Kanton Bern Geschäftsprüfungskommission (GPK) Änderungen Am Gesetz Mehrheitsbeteiligung

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