Menschen mit Behinderungen sind nach wie vor benachteiligt, stellt der Bundesrat fest. Nun will er Arbeitgeber und Private in die Pflicht nehmen, um eine Gleichstellung zu erreichen.
Für Gleichstellung: Der Bundesrat will Menschen mit Behinderungen besser vor Diskriminierungen im Job und im Alltag schützen und ihnen den Zugang zu Dienstleistungen erleichtern.Menschen mit Behinderungen sollen im Arbeitsleben besser vor Diskriminierungen geschützt werden sowie erleichterten Zugang zu Dienstleistungen haben. Der Bundesrat will Arbeitgebende und Private in die Pflicht nehmen, um dort eine Gleichstellung zu erreichen.
Der Bundesrat will nun Arbeitgebende dazu verpflichten, «zumutbare» Massnahmen zu treffen, damit Mitarbeitende mit Behinderungen gleichgestellt einer Arbeit nachgehen können. Sie sollen im Arbeitsleben «explizit» vor Diskriminierung geschützt werden, so der Bundesrat. Neben der Arbeit und den Dienstleistungen will der Bundesrat die Gleichstellung auch bei der Partizipation und beim Wohnen verbessern. Menschen mit Behinderungen hätten Schwierigkeiten, die Wohnform und den Wohnort frei zu wählen, hiess es. Eingeschränkt seien sie vielfach durch den Zugang zum Wohnraum – etwa, weil dieser zu teuer sei oder Einrichtungen nicht den benötigten Anforderungen entsprechen würden.
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