Für mich war der Hanfanbau Geldentlastung: IV-Rentner vor Gericht

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Ein 42-Jähriger aus dem Aargau stand vor Gericht, weil er in seiner Wohnung eine professionelle Hanf-Indooranlage betrieb. Er gab an, dass er das Marihuana zum Abbau von Stress brauchte.

Ein 42-Jähriger stand vor dem Bezirksgericht Zofingen, weil er in seiner Wohnung eine ziemlich professionelle Hanf-Indooranlage betrieb. Im Tiefkühler hatte er zudem ein 7000 Franken teures «Geschenk».« THC -haltiges und CBD -haltiges Marihuana half mir herunterzukommen, wenn ich gestresst war», erklärt der 42-Jährige dem Gericht. Unter Tränen schildert er sein Leben. «Ich beziehe seit Jahren eine IV-Rente wegen meiner starken Epilepsie.

Ich bin immer zu Hause, weil ich ja jederzeit wieder einen Anfall bekommen könnte.» «Wie wirken sich Ihre Medikamente gegen die Epilepsie aus?», fragt Gerichtspräsident Thomas Meier. «Ich bin müde, schlaff, kaputt eigentlich», gibt der Mann an. «Ich habe fast zu niemandem mehr Kontakt. Ich bin immer allein. Kein schönes Leben.» Und er habe über 20’000 Franken Schulden.«Der Beschuldigte errichtete im März 2021 in seiner Wohnung eine aus Zelten und Wärmelampen bestehende Hanf-Indooranlage», schreibt der Staatsanwalt in der Anklageschrift. Insgesamt züchtete der Angeklagte bis zur Hausdurchsuchung im Juni 2023 laut Staatsanwaltschaft 128 Marihuana-Pflanzen. Die getrockneten Blüten kamen in Beutel und Glasgefässe. «Bei einem Strassenwert von acht bis elf Franken pro Gramm Marihuana resultiert aus ins­gesamt mindestens 25,6 Kilogramm ein Ertrag im Wert zwischen 204’800 und 281’600 Franken», heisst es in der Anklageschrift weiter.Drei Joints habe er täglich geraucht, sagt der Angeklagte. «Woher hatten Sie denn früher das Marihuana?», will der ­Richter wissen. «Ein ‹Grüner Zwerg›, rund fünf Grämmli CBD, kosteten am Kiosk 13.50 Franken», erklärt der Beschuldigte; fünf Gramm hätten jeweils etwa zwei, drei Tage gereicht. «Für mich war der Hanfanbau Geldentlastung. Ich machte ja auch nur CBD», begründet der IV-Rentner den Entscheid zur Pflanzenzucht. «Bei der Hausdurchsuchung fand man drei angefangene Joints und insgesamt 972 Gramm Marihuana bei Ihnen», stellt der Gerichtspräsident fest. «Die gehörten einem Kollegen. Er war hier bis 3 Uhr morgens. Ich habe eben ein Puff», meint der Angeklagte darauf. «Bei der Analyse des Materials fand man kein CBD-Hanf, sondern Cannabis mit höherem THC-Gehalt», hält Thomas Meier fest. «In dem Fall wurde ich vom Kollegen verarscht. Er gab mir THC statt CBD», antwortet der Angeklagte. «Woher kam das Marihuana?», hakt der Richter nach. «Es wächst in Gärten. Es kam aus meiner Gefriertruhe», entgegnet der 42-Jährige. «Wie kam es in Ihre Gefriertruhe?» – «Es wurde mir geschenkt. Von wem, weiss ich nicht. Ich weiss nur, dass ich es geschenkt bekommen habe.» – «Dann hatten Sie einen sehr grosszügigen Schenker, denn die Behörden fanden Material im Wert von 7000 Franken in Ihrem Kühler», so die Antwort des Gerichtspräsidenten.Er habe versucht, drei Pflanzen mit mehr THC zu ziehen, verteidigt sich der Angeklagte, der Rest sei immer nur CBD gewesen. Einige Ernten seien wegen Schädlingen kaputtgegangen. Der Richter zeigt dem Beschuldigten ein Bild mit Hanfpflanzen, welches der Beklagte auf seinem Handy speicherte. «Das sind CBD-­Pflanzen», behauptet der Angeklagte. «Woran erkennen Sie das?» – «Ich sehe das einfach. Für mich war es immer CBD. Sie müssen verstehen, viele Sachen sage ich einfach, weil ich so schnell wie möglich aus der Situation raus will, dass ich keinen Anfall kriege.» Die Darstellungen des Angeklagten seien massiv beschönigend, sagt der Staatsanwalt. «Er nannte den Prozess des Indoor-Anbaus von Hanf von der Ernte bis zum Verkauf ‹Operation Greenpiece› und dokumentierte ihn mit Bildern und den sichergestellten SMS an Bekannte.» Die Indooranlage habe der Mann professionell betrieben, mitsamt Wärmelampen, Lüftungsrohren, Filtern und Zubehör. «Mein Mandant ist ein süchtiger Kleinhändler», entgegnet der Verteidiger. «Ein gewerbsmässiger Drogenhandel braucht Logistik. Kunden und Lieferanten machen Druck und verlangen eine solide Geschäftsbasis.» Der Beschuldigte sei dazu psychisch gar nicht in der Lage. «Zudem reicht die Hochrechnung über Wert und Verkaufserlös der Staatsanwaltschaft nicht aus für eine Verurteilung als gewerbsmässiger Dealer.» 18 Monate plus 30 Tagessätze à 60 Franken, beide Verdikte bedingt auf zwei Jahre, plus eine unbedingte Busse von 2500 Franken ist das einstimmige Urteil des Gesamtgerichts. «Es ist nicht bewiesen, dass Sie gewerbsmässig gehandelt haben», hält der Gerichtspräsident in der Urteilsbegründung fest. «Die Busse erhalten Sie aber als spürbaren Denkzettel.

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