Die Europäische Kommission hat ein Paket mit Vorschlägen vorgelegt, wie sich der Verwaltungsaufwand für bäuerliche Betriebe in der EU verringern lässt. Zudem soll mehr Flexibilität bei der Einhaltung bestimmter Umweltauflagen möglich sein. Davon würden auch die Verwaltungen in den EU-Mitgliedstaaten profitieren.
Die Europäische Kommission anerkennt, dass die Landwirte mit aussergewöhnlichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten konfrontiert sind.Ein Papier mit den Vorschlägen der Europäische Kommission wurde dem Rat und dem Europäischen Parlament übermittelt. Die Vorschläge zielen darauf ab, den Verwaltungsaufwand für bäuerliche Betriebe in der EU zu verringern.
Zudem habe das erste Jahr der Umsetzung der GAP-Strategiepläne deutlich gemacht, dass gezielte Anpassungen erforderlich seien. Dies einerseits, um eine wirksame Umsetzung der Pläne sicherzustellen und anderseits den Verwaltungsaufwand zu verringern. Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU sieht vor, dass Landwirte 4% ihrer Nutzflächen brach liegen lassen. Dadurch sollen Flächen für wild lebende Arten geschaffen werden. Mitte Februar hatte die Kommission Ausnahmen beim erforderlichen Anteil von Brachland auf Ackerflächen durchgesetzt. Die 4% bleiben weiterhin ausgesetzt.
Im Fall von Klimakatastrophen wie Dürren oder Überflutungen sollen keine Strafen an die Betriebe verhängt werden, wenn sie nicht alle Anforderungen der Gemeinsame Agrarpolitik erfüllen können. Betriebe unter 10 ha sollen künftig von Kontrollen und Sanktionen der Grundanforderungen befreit werden. Das betrifft gemäss dem «Bayerischen Landwirtschaftsblatt» rund zwei Drittel der Landwirt in der EU.
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