Das Finanzdepartement teilt mit, dass die ehemaligen Führungskräfte der untergegangenen Grossbank Credit Suisse ihre Boni behalten dürfen.
Die ehemaligen Führungskräfte der untergegangenen Grossbank Credit Suisse dürfen ihre Boni behalten. Bei der derzeitigen Rechtslage dürfte eine Rückforderung kaum erfolgreich sein, teilte das Finanzdepartement am Sonntag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.Im Nachgang zum Aus der Credit Suisse kommt das Finanzdepartement zum Schluss, dass eine Rückforderung der Boni ehemaliger Führungskräfte aufgrund der rechtlichen Lage kaum Erfolg haben würde.
Der Bundesrat sieht deshalb nun Handlungsbedarf bei den rechtlichen Grundlagen: «Insbesondere sollen Instrumente geschaffen werden, die es künftig erlauben, in ähnlich gelagerten Fällen Bankmanagern rückwirkend bereits ausbezahlte Boni wieder zu entziehen. Mit der Einführung eines Senior Manager Regimes sollen diese zudem klar identifizierbar sein», schrieb das EDF.
Im am Mittwoch publizierten, 339 Seiten umfassenden Bericht zur Bankenstabilität kam der Bundesrat zum Schluss, «dass sich viele der national und international bereits eingeführten Massnahmen zur Erhöhung der Finanzstabilität grundsätzlich bewährt haben».Die Analyse zeige aber auch Lücken im bestehenden Dispositiv und somit Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung und Stärkung der Bankenregulierung, hiess es vom Bundesrat.
Konkret schlug er etwa erweiterte Kompetenzen für die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht vor – beispielsweise klare Verantwortlichkeiten der Manager. Eine Bussenkompetenz der Finma wird ebenfalls geprüft.
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