Ehemalige CS-Führungskräfte müssen ihre Boni nicht zurückzahlen

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Ehemalige CS-Führungskräfte müssen ihre Boni nicht zurückzahlen
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Die ehemaligen Führungskräfte der untergegangenen Grossbank Credit Suisse (CS) dürfen ihre Boni behalten. Bei der derzeitigen Rechtslage dürfte eine Rückforderung kaum erfolgreich sein, teilte das Finanzdepartement am Sonntag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.

Die ehemaligen Führungskräfte der untergegangenen Grossbank Credit Suisse dürfen ihre Boni behalten. Bei der derzeitigen Rechtslage dürfte eine Rückforderung kaum erfolgreich sein, teilte das Finanzdepartement am Sonntag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.Im Nachgang zum Aus der Credit Suisse kommt das Finanzdepartement zum Schluss, dass eine Rückforderung der Boni ehemaliger Führungskräfte aufgrund der rechtlichen Lage kaum Erfolg haben würde.

Der Bundesrat sieht deshalb nun Handlungsbedarf bei den rechtlichen Grundlagen: «Insbesondere sollen Instrumente geschaffen werden, die es künftig erlauben, in ähnlich gelagerten Fällen Bankmanagern rückwirkend bereits ausbezahlte Boni wieder zu entziehen. Mit der Einführung eines Senior Manager Regimes sollen diese zudem klar identifizierbar sein», schrieb das EDF.veröffentlicht: 14.

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