Bundestag streicht Paragraf 219a: Ärzte dürfen für Abtreibungen werben

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Umstrittener Paragraf 219a: Bundestag streicht Werbeverbot für Abtreibungen

für Schwangerschaftsabbrüche etwa im Internet oder in Social Media“, sagte sie im Bundestag. „Ein ungeborenes Kind besitzt Lebensrecht und Menschenwürde von Anfang an. Das Bewusstsein hierfür geht zunehmend verloren, wenn Praxen und Kliniken damit werben, dass bei ihnen ein Schwangerschaftsabbruch besonders gut durchgeführt werden kann, wie wir es aus anderen Ländern ohne Werbeverbot kennen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hingegen feierte das geplante Ende des sogenannten Werbeverbots für Abtreibung als einen „Triumph“. Auf diese Weise werde die Selbstbestimmung von Frauen in Deutschland gestärkt, sagte dieder Deutschen Presse-Agentur. Paus äußerte sich erleichtert darüber, dass diese Praxis nun der Vergangenheit angehören soll.

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