Durch eine autofreie Innenstadt würden die Probleme nur an den Stadtrand verlagert, argumentiert der Berliner Senat.
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Den fließenden und ruhenden Verkehr aus einem 88 Quadratkilometer großen Gebiet innerhalb des S-Bahnrings grundsätzlich herauszunehmen, bedeute, „sämtliche Probleme mit Mobilität, Lärm, Abgasen und Parkplatzsuchverkehr sich verlagern würden in den Außenbereich, sagte Giffey. Das sei nicht gerecht, dort lebe die Mehrheit der Bevölkerung. „Wir arbeiten mit Hochdruck an Mobilitätswende auf am Stadtrand“, sagte die Senatorin.
Die Initiative möchte die Logik der Platzverteilung in der Innenstadt umdrehen. Innerhalb von vier Jahren sollten alle Straßen innerhalb des S-Bahnrings zu „autoreduzierten Straßen“ erklärt werden. Dort wären dann nur noch Busse und Taxen, Polizei- und Feuerwehrautos sowie Fahrzeuge zur Daseinsvorsorge, also etwa von Gas- und Stromversorgern, erlaubnisfrei unterwegs, ebenso wie Elektro-Kleinfahrzeuge.
Der gesamte Senat macht nun weniger juristische, sondern auch praktische Gründe für seine Einschätzung geltend. Jetzt ist das Abgeordnetenhaus am Zuge. Der Senat empfiehlt dem Parlament, sich den Gesetzentwurf der Initiative nicht zu eigen zu machen. Die Streitfrage wird also vor dem Landesverfassungsgericht landen. Die Senatsinnenverwaltung wird die Angelegenheit den Richtern vorlegen. Das wird laut Jarasch innerhalb von zwei Wochen passieren.
Marie Wagner, Sprecherin der Initiative Berlin autofrei nannte die Gerichtsverhandlung eine „große Chance für die Verkehrswende“, das Gesetz werde vor Gericht „standhalten“. „Unsere Forderung nach einer gerechteren Platzverteilung, mehr Sicherheit auf unseren Straßen und einem gesünderen Leben sind nicht nur verhältnismäßig, sondern absolut notwendig“. Noch immer stürben Menschen auf Berlins Straßen.
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