Baselbieter Parlamentarier: Stellvertretung bei Abwesenheiten bleibt umstritten

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Baselbieter Parlamentarier: Stellvertretung bei Abwesenheiten bleibt umstritten
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Im Baselbieter Landrat wird über die Einführung einer Stellvertreterregelung für Parlamentarier bei längerfristigen Abwesenheiten diskutiert. Die Debatte ist seit fünf Jahren im Gange und die Lösung stößt auf Widerstand, insbesondere aus bürgerlichen Reihen. Kritiker bemängeln die Kompliziertheit der Regelung und den finanziellen Aufwand, während Befürworter die Bedeutung einer gerechten Repräsentation in der Politik betonen.

Baselbieter Parlament arier sollen sich bei längerfristigen Abwesenheiten wegen Mutterschaft, Krankheit oder Unfall durch Ersatzmitglieder vertreten lassen können. Diese Lösung ist nach langem Hin und Her entstanden, fällt aber im Baselbieter Landrat wohl flach. Seit fünf Jahren beschäftigt sich der Landrat mit der Frage der Stellvertretung. Die Abstimmung findet erst in zwei Wochen anlässlich der zweiten Lesung statt.

Dass der Landrat sich so schwer tut mit der Stellvertreter-Regel, sorgte im rot-grünen Lager für Kopfschütteln, ist aber zumindest teilweise nachvollziehbar. Auslöser der Debatte war 2020 ein Vorstoss der damaligen GLP-Landrätin Regula Steinemann. Sie kritisierte, dass junge Mütter während des Mutterschaftsurlaubs von der Teilnahme an Parlamentssitzungen ausgeschlossen werden, weil sie ansonsten ihren Anspruch auf die Erwerbsausfallentschädigung verlieren. Mittlerweile haben sich die Regeln geändert: Seitdem der Bund vergangenes Jahr die Erwerbsersatzordnung (EO) geändert hat, behalten Mütter, die an Parlamentssitzungen teilnehmen, ihren Anspruch auf Entschädigung. Aus Sicht der Bürgerlichen ist damit ein wesentliches Problem gelöst. Dies sei mitnichten so, hielten Votanten aus dem rot-grünen Lager wie Stephan Ackermann (Grüne) oder Ronja Jansen (SP) entgegen. Zwar dürften Mütter nun von der EO her an Ratssitzungen teilnehmen, aber das heiße nicht in allen Fällen, dass sie dazu auch in der Lage seien. Kommt hinzu, dass von einer Stellvertretungslösung auch Personen profitieren, die wegen Unfall oder Krankheit längere Zeit abwesend sind. Demgegenüber sprach Pascal Ryf (Mitte) von einem «Riesenaufwand für ein überschaubares Problem». Der Aufwand bezieht sich auf die Tatsache, dass mit der neuen EO-Regel der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung wegfällt, wenn in einem Parlament eine Stellvertretungslösung existiert. Das heisst: Führt Baselland eine solche ein, muss der Kanton eine eigene Entschädigung ausrichten. Er politisiert nun seit elf Jahren im Landrat; in dieser Zeit seien nur einige Ratskolleginnen Mutter geworden, fügte Ryf an. Die als Hebamme tätige SP-Landrätin Lucia Mikeler entgegnete: «Die Frage ist eine andere: Wie viele Schwangerschaften gab es in dieser Zeit nicht?» Was im Parlamentssaal für Heiterkeit sorgte, hat einen ernsten Hintergrund: «Fehlen solche Lösungen, hindert das junge Frauen möglicherweise daran, sich politisch zu engagieren», sagte Mikeler. So ging das mit dem zunächst munteren, mit der Zeit aber auch repetitiven Meinungs-Pingpong weiter: Marc Schinzel (FDP) überzeugt die vorliegende Stellvertreterlösung nicht: Diese gelte ja nur für Abwesenheiten zwischen drei und sechs Monaten – also für solche, die plan- und voraussehbar seien. Dass die Ratslinke die längeren Absenzen als Problem für die Demokratie darstelle, sei übertrieben: «Die vielen kurzen Absenzen fallen viel stärker ins Gewicht. Da wird die Verzerrung der Kräfteverhältnisse einfach in Kauf genommen», betonte Schinzel. Demgegenüber wies Adil Koller (SP) darauf hin, dass in anderen Kantonen wie Graubünden, Neuenburg oder Wallis Stellvertretungslösungen ohne Probleme praktiziert würden. «Wir sind doch kein exklusiver Club von 90 eingeschworenen Parlamentariern. Die Nachrückenden haben genau das gleiche Recht, hier zu sein.» Damit drang Koller bei SVP, FDP und Mitte nicht durch. Dies wohl auch deshalb nicht, weil eine Alternative in Sichtweite ist: Im Nachbarkanton Basel-Stadt ist seit 1. Februar die digitale Teilnahme möglich; Parlamentarierinnen und Parlamentarier dürfen während Schwangerschaft, Mutterschaftsurlaub, wegen Krankheit und Unfall auch online abstimmen. Mehrere bürgerliche Votanten machten sich im Landrat für die Übernahme dieser Lösung stark, zumal die IT-Systeme in den beiden Parlamenten offenbar dieselben sind. Ob das Baselbieter Parlament tatsächlich so geräuschlos auf diese Alternative einschwenkt, wie am Donnerstag manche Bürgerliche glauben machen wollten, darf nach den Diskussionen der letzten Monate, ja Jahre, bezweifelt werden

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