Aargau: Grossratskommission ist für Anpassung von Waldgesetz

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In zweiter Beratung genehmigt die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) des Aargauer Grossen Rats die Teilrevision des Aargauer Waldgesetzes einstimmig. Es fehlten jedoch Vorschläge zu weiteren «Waldthemen», wird bemängelt.

Die Grossratskommission hätte gerne den Wald betreffende Gesetzesänderungen gehabt, der Regierungsrat sieht es anders.Mit der Teilrevision werden vor allem die für die Einführung der Schutzwaldpflege notwendigen Anpassungen am Aargauer Waldgesetz vorgenommen. Neben der Festsetzung der Schutzwälder im Richtplan muss der Kanton die rechtlichen Grundlagen für die Schutzwaldpflege schaffen und die Finanzierung regeln.

In erster Beratung beauftragte der Grosse Rat den Regierungsrat Gesetzesänderungen zu prüfen. Dies im Zusammenhang mit der Aufwertung von Waldrändern entlang landwirtschaftlicher Nutzflächen, Feuchtgebieten im Wald und der Beweidung von Wald und Waldrand. Zudem soll das Potenzial von vernetzenden ökologischen Ausgleichsmassnahmen im Wald im Zusammenhang mit Bauprojekten sowie für den ökologischen Ausgleich im Wald abgeklärt werden.

Der Regierungsrat erachtet in seiner Botschaft zur zweiten Beratung alle Gesetzesanpassungen zu diesen Themen als unnötig. Die Mitglieder der Kommission UBV zeigen sich von dieser Haltung enttäuscht und prüfen die Möglichkeit einer Kommissionsmotion.In seinem Entwurf zur ersten Beratung hat der Regierungsrat die Förderung von nachhaltig produziertem Holz vorgeschlagen.

Sie beantragen deshalb dem Grossen Rat die Rückkehr zu der ihnen einfacher erscheinenden Fassung gemäss regierungsrätlichem Entwurf zur ersten Beratung. Eine Streichung des Holzförder-Paragrafen lehnt eine Kommissionsmehrheit ab. Damit die Gemeinden als Nutzniessende der Schutzwaldpflege verpflichtet werden können, einen finanziellen Beitrag zu leisten, muss auch das Aargauer Walddekret angepasst werden. Die Kommission UBV stimmt dieser Dekretsänderung einstimmig zu.

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