Das DFB-Sportgericht belegt Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier unsportlicher Verhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.200 Euro.
im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.200 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 10.400 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.am 21.
Zudem wurden während des Spiels insgesamt vier pyrotechnische Gegenstände entzündet. Die Täter konnten vom Verein identifiziert werden.im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.200 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 10.
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