Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.800 Euro.
im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2023 nachzuweisen wäre.am 19.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Drittligistenim Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2023 nachzuweisen wäre.am 19.
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