Eine bedingte Freiheitsstrafe vor vier Jahren hat einen 36-Jährigen aus Zuzwil nicht davon abgehalten, erneut straffällig zu werden. Die Staatsanwaltschaft St.Gallen hat den Mann jetzt unter anderem wegen Missachtung eines polizeilich angeordneten Kontaktverbots zu einer Freiheitsstrafe von 60 Tagen sowie einer Geldstrafe verknurrt.
Eine bedingte Freiheitsstrafe vor vier Jahren hat einen 36-Jährigen aus Zuzwil nicht davon abgehalten, erneut straffällig zu werden. Die Staatsanwaltschaft St.Gallen hat den Mann jetzt unter anderem wegen Missachtung eines polizeilich angeordneten Kontaktverbots zu einer Freiheitsstrafe von 60 Tagen sowie einer Geldstrafe verknurrt.Die Staatsanwaltschaft St.Gallen hat einen Strafbefehl gegen einen Mann aus Zuzwil erlassen, der mehrere Delikte umfasst.
In der Nacht vom 2. März 2024 begab sich der Beschuldigte in die zu diesem Zeitpunkt gemeinsame Wohnung in Uzwil, wo er seine Lebenspartnerin weinend und putzend auf dem Boden vorfand. Die Frau befand sich zu diesem Zeitpunkt in einer ärztlich diagnostizierten Zwangsstörung.Der Beschuldigte schlug mehrmals in den Wandschrank ein und gab seiner Freundin mehrere Ohrfeigen gegen die linke Kopfseite, als diese anfing zu schreien.
Dem nicht genug: Aus dem Strafbefehl geht ausserdem hervor, dass sich der Beschuldigte des geringfügigen Diebstahls schuldig gemacht haben soll. In der Kosmetikabteilung einer Migros-Filiale steckte er Kosmetikprodukte im Wert von 12.10 Franken ein, ohne die Absicht, diese auch zu bezahlen.
Verletzt Partnerin Unter Drogeneinfluss Und Begeh Wil»
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