«Stealthing», das heimliche Abziehen des Kondoms, bleibt in der Schweiz trotz Gesetzeslücke nicht straffrei: Das Zürcher Obergericht hat einen 25-jährigen Studenten wegen sexueller Belästigung zu einer Busse von 2500 Franken verurteilt, auf Geheiss des Bundesgerichts.
"Stealthing" bezeichnet das heimliche Abziehen des Kondoms. In der Schweiz stellt dies bisher eine Gesetzeslücke dar. Das Zürcher Obergericht verurteilte einen Studenden nun wegen sexueller Belästigung. Der Student hatte im Jahr 2017 beim Geschlechtsverkehr mit einer Studentin heimlich sein Kondom abgezogen. Das Bezirksgericht Bülach und das Zürcher Obergericht mussten den Studenten aber vom Vorwurf der Schändung freisprechen.
Eine Verurteilung wegen Schändung kommt nicht in Betracht, weil dies den sexuellen Missbrauch von wehrlosen Personen bezeichnet, also Schlafenden, Bewusstlosen oder Menschen mit Behinderungen. Auch als Vergewaltigung kann das Abziehen des Kondoms nicht eingestuft werden, weil die Partnerin ihr Einverständnis ja grundsätzlich gab.
Im Mai 2022 sprach deshalb auch das Bundesgericht den Jura-Studenten vom Schändungsvorwurf frei. Es schickte den Fall aber ans Obergericht zur Neubeurteilung zurück. Dieses entschied nun, den Studenten wegen sexueller Belästigung zu einer Busse zu verurteilen.
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