Das Obergericht hat den umstrittenen Freispruch einer Westschweizer Aktivistin gekippt, die an der Blockade der Zürcher Quaibrücke beteiligt war.
Aktion mit Folgen: Klimaaktivistinnen und -aktivisten blockierten im Juni 2020 die Zürcher Quaibrücke.Das Obergericht verurteilte die «Extinction Rebellion»-Aktivistin, eine 31-jährige Hebamme, wegen Nötigung und Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 100 Franken.
Die Probezeit für die Geldstrafe beträgt zwei Jahre. Dazu muss die Aktivistin die Gerichtskosten von mehreren tausend Franken tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.Die Hebamme appellierte an das Gericht, von einer Strafe abzusehen. «Das würde jahrelang in meinem Strafregisterauszug stehen.» Als Angehörige eines Gesundheitsberufes könne dies verheerend sein.
Dieser sprach aus Prinzip alle beschuldigten Klimaaktivistinnen und -aktivisten frei, weil die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit geschützt werden müsse. Die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin ein Ausstandsbegehren gegen den Richter, weil dieser offenbar Sympathien für die Aktivisten hege und befangen sei.Die Sache liegt mittlerweile bei Bundesgericht. Bis dieses entschieden hat, darf der mutmasslich befangene Richter nicht mehr in Klima-Prozessen entscheiden.
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«Extinction Rebellion» - Zürcher Obergericht kippt Freispruch für KlimaaktivistinDas Zürcher Obergericht hat die 31-Jährige «Extinction Rebellion»-Aktivistin wegen Nötigung und Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Dies, weil der Tram- und Busverkehr blockiert wurde. Zürich
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