Zürcher Staatsanwaltschaft ermittelt gegen SRF-Journalistinnen wegen eines Beitrags über Dadvan Yousuf.
«Kyrpto-King» Dadvan Yousuf präsentiert den Ausblick aus seiner Suite im «Dolder». - Screenshot/rudaw@youtube
Die Zürcher Staatsanwaltschaft muss ermitteln, ob sich zwei SRF-Journalistinnen mit einem Beitrag über den «Krypto-Prinz» Dadvan Yousuf strafbar gemacht haben. Dies hat das Zürcher Obergericht entschieden. Die Staatsanwaltschaft wollte von sich aus kein Verfahren einleiten. Die Staatsanwaltschaft hatte sich eigentlich dazu entschieden, die Ermittlungen wegen Ehrverletzung einzustellen. Eine Beschwerde von Yousuf gegen diese Verfahrenseinstellung ist nun aber vom Obergericht gutgeheissen worden.
Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag einen Bericht mehrerer Medien bestätigte, wurde der Fall an sie zurückgewiesen. Man prüfe nun das weitere Vorgehen, hiess es.Yousuf wehrte sich gegen einen Beitrag von «SRF Investigativ», in dem zwei Journalistinnen den Vorwurf der Terrorfinanzierung in den Raum stellten. Das Obergericht kam zum Schluss, dass die Belege dafür nicht zwingend ausreichend seien.
Yousuf war im Alter von drei Jahren als Flüchtling aus Kurdistan in die Schweiz gekommen und hatte als «Krypto-Prinz» mehrfach die Aufmerksamkeit der Medien im In- und Ausland auf sich gezogen.
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