Zum Schutz der Kinder: Luzerner Schulen sollen Lehrer bei Neuanstellung stärker unter die Lupe nehmen

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Zum Schutz der Kinder: Luzerner Schulen sollen Lehrer bei Neuanstellung stärker unter die Lupe nehmen
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Um die Gefahr von Übergriffen auf Schülerinnen und Schüler zu minimieren, will der Luzerner Regierungsrat nicht nur Betreuer, sondern auch Lehrer auf mögliche einschlägige Strafregistereinträge hin überprüfen lassen. Das soll aber nur für Neuanstellungen gelten.

Zum Schutz der Kinder: Luzerner Schulen sollen Lehrer bei Neuanstellung stärker unter die Lupe nehmen

Im Kanton Luzern müssen bis jetzt nur Betreuungspersonen einen Sonderprivatauszug einreichen. Dazu zählen Fachpersonen in Tagesstrukturen, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Klassenassistentinnen und Klassenassistenten. Lehrpersonen zählen nicht dazu. Respektive nur, falls gemäss kantonaler Weisung der Lebenslauf «Anstellungslücken, häufige Stellenwechsel oder andere Auffälligkeiten» ausweist.

Lang hat den Vorstoss aufgrund einer persönlichen Erfahrung eingereicht. Im letzten Frühling verstarb ihre Tochter. Lang nahm das Enkelkind bei sich auf. «Von der Gemeinde erhielt ich daraufhin ein Schreiben mit der Aufforderung, einen Sonderprivatauszug einzureichen.» Das habe sie zwar zuerst überrascht, sie sei der Aufforderung dann aber gerne nachgekommen.

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