Rekurse gegen Bauprojekte sind gratis. Aus dem Parlament ertönt jetzt die Forderung, dass Einsprecher Verfahrenskosten zu einem Teil selber tragen müssen, wenn sie unterliegen. Bundesrat Albert Rösti hat ein offenes Ohr für das Anliegen.
Bild: Anthony Anex/Keystone
Die Wohnungsknappheit ist eines der politischen Themen der Stunde. Jetzt prüft der Bundesrat, ob Personen, die erfolglos Einsprache gegen ein Bauprojekt einlegen, künftig einen Teil der Verfahrenskosten selber tragen müssen. Die Landesregierung empfiehlt entsprechende Postulate von Ständerätin Andrea Gmür und Nationalrat Leo Müller zur Annahme.
Martin Killias, Präsident des Schweizer Heimatschutzes, kritisierte die Kostenbeteiligung bei Einsprachen in einem Gastbeitrag für CH Media scharf. Es sei falsch, Mitwirkungsrechte über «massiv erhöhte Prozesskostenrisiken» einzuschränken.
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