Darf ich meinen Resturlaub nach einer Kündigung eigentlich nehmen, wann ich möchte und wie viel steht mir überhaupt zu? Wir klären auf.
„Pro rata“ was? In manchen Verträgen gibt es eine sogenannte „pro rata temporis“-Klausel. Diese kann für Arbeitnehmer*innen nach einer Kündigung in Bezug auf ihren Resturlaubsanspruch eine wichtige Rolle spielen. Ist die Klausel nämlich enthalten, werden alle Tage, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gehen, nur anteilig gewährt.
Hier ein Beispiel: Wenn Person X zum 30. September kündigt und insgesamt 30 Urlaubstage hat, wovon 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub sind, stehen ihr zusätzlich 7,5 Urlaubstage zu, wenn eine „pro rata temporis“-Klausel enthalten ist. Für den Fall, dass sie sich im laufenden Jahr noch keinen Urlaub genommen hat, ständen ihr 27,5 Urlaubstage zu. Ohne die Klausel wären es 30 Urlaubstage.
Die meisten Arbeitnehmer*innen legen ihren Resturlaub auf die letzten Tage, bevor sie das Unternehmen verlassen. Doch das ist nicht immer möglich. Gerade wenn man noch einige Resturlaubstage angesammelt hat, kann es passieren, dass der Chef oder die Chefin einem den Urlaub aus Personalmangel nicht gewährt. Trotzdem verfallen die Urlaubstage dann nicht einfach so, sondern müssen ausbezahlt werden.
Auch wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin in den letzten Tagen seiner oder ihrer Betriebszugehörigkeit krank wird und den Urlaub nicht mehr nehmen kann, muss dieser ausbezahlt werden.Doch wie viel Urlaub steht einem zu, wenn man das Arbeitsverhältnis noch in der Probezeit kündigt? Auch nach einer Kündigung in der Probezeit haben Arbeitnehmer*innen ein Anrecht auf den noch zustehenden Resturlaub.
Bei einem Jahresurlaub von 30 Tagen wären das 7,5 Urlaubstage, vorausgesetzt man hat drei volle Monate gearbeitet, bevor man aus dem Unternehmen ausscheidet.Die Höhe der Urlaubsabgeltung ergibt sich aus dem durchschnittlichen Gehalt, das der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin 13 Wochen vor der Kündigung erhalten hat. Ausgezahlte Überstunden werden jedoch nicht einbezogen.
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