Durchbruch beim Schutz von Arbeitnehmern, die Missstände in Unternehmen oder Behörden aufmerksam machen: Bund und Länder finden Kompromiss zu Whistleblower-Gesetz. MarcoBuschmann
hatte daraufhin ihr Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten - um einen Großteil auch ohne Zustimmung der Länderkammer umsetzen zu können. Eine geplante Abstimmung dazu im Bundestag wurde dann im März von der Tagesordnung genommen.
Der Rechtspolitiker Till Steffen sagte, für die Unternehmen gebe es zwar nun keine entsprechende Verpflichtung, das Bundesamt für Justiz werde die Möglichkeit zu anonymen Dialogen mit Hinweisgebern aber bereitstellen. „Wir gehen davon aus, dass dies die Unternehmen überzeugen wird, diese Möglichkeit auch freiwillig bei sich einzurichten“, sagte der Bundestagsabgeordnete.
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Bund und Länder finden Kompromiss zu Whistleblower-GesetzWer auf Missstände in Unternehmen oder Behörden aufmerksam macht, soll künftig besser geschützt sein. Bund und Länder haben ihren Streit um das Whistleblower-Gesetz beigelegt. Damit ist der Weg frei für die Verabschiedung des Gesetzes.
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