Die Bonner Kartellbehörde prüft, welche Marktmacht Paypal in Deutschland hat und ob bestimmte Nutzungsbedingungen für Händler gegen Wettbewerbsregeln verstoßen.
Das Bundeskartellamt hat gegen den Bezahldienst Paypal ein Verfahren wegen des Verdachts der Wettbewerbsbehinderung eingeleitet. Die Behörde prüft dabei die Nutzungsbedingungen des Bezahldienstleisters für Händler. Stein des Anstoßes seien darin festgelegte "Regeln zu Aufschlägen" und zur "Darstellung von PayPal", teilte das Bundeskartellamt am Montag in Bonn mit.
"Wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten oder gar nicht erst auf den Markt kommen", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.
Das Unternehmen hatte in den USA zuletzt ein Datenleck einräumen müssen. Angreifer hatten verschiedene Zugangsdaten ausgetestet und konnten sich unbefugt Zugang zu
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