Das Westschweizer Radio hat das Programmrecht bei einer Vorwahl-Sendung verletzt.
Das Westschweizer Radio und Fernsehen RTS hat mit seinem ersten Radioprogramm La 1ère das glaubwürdigste Medium in der Schweiz. - sda - KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen hat eine Beschwerde gegen eine Sendung von Radio Télévision Suisse vor dem zweiten Wahlgang der Genfer Ständeratswahlen gutgeheissen. Das teilte sie im Anschluss Radio RTS führte in seiner abendlichen Informationssendung «Forum» zehn Tage vor dem zweiten Wahlgang vom 12. November eine Debatte mit vier von sechs zur Wahl stehenden Kandidierenden durch.Die UBI befand, durch den Ausschluss entstehe der Eindruck, dass es nur vier Kandidierende gebe. Die beiden Kandidatinnen der «Liberté»-Liste seien vollständig unerwähnt geblieben.
Daran änderte gemäss den Ausführungen der UBI der Umstand nichts, dass die beiden Kandidatinnen an anderer Stelle im Programm des Radios Erwähnung fanden. Die UBI fällte ihren Entscheid einstimmig. Vier weitere Beschwerden wies sie ab. UBI-Entscheide können ans
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